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Kann mein Chef Überzeit anordnen, ohne mich zu fragen?
„Ich (w., 45) bin im Gesundheitswesen mit 40 Prozent festangestellt. Darf mein Arbeitgeber, ohne mich zu fragen, 50 oder 60 Prozent einteilen, wenn Personal fehlt? Und muss ich eine solche Überzeit ausbezahlen lassen?“
Raetus Cattelan, Fachanwalt SAV Arbeitsrecht beantwortet die Leserfrage im Beitrag Ratgeber Recht der Luzerner Zeitung.
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8. Tagung zum Stockwerkeigentum
Prof. Dr. Jörg Schwarz, Rechtsanwalt und Notar, Titularprofessor für Privatrecht an der Universität Luzern, referiert an der 8. Tagung zum Stockwerkeigentum zu ausgewählten Problembereichen des Stockwerkeigentums.
Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie unter diesem Link.
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