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Kann ich alte Dienstbarkeiten löschen lassen?
"Wir sind Eigentümer eines Wohnhauses und möchten dieses ausbauen. Das geplante Projekt erfüllt die Bauvorschriften der Gemeinde. Allerdings lastet auf dem Grundstück eine Dienstbarkeit aus den 50er-Jahren, die den Bau in der gewünschten Höhe verbietet. Gibt es einen Weg, diese einseitig löschen zu lassen?"
Im Beitrag Ratgeber Recht der Surseer Woche beantwortet Florian Marfurt, Rechtsanwalt, diese Leserfrage.
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