Beglaubigungen

Muss die Echtheit Ihrer Unterschrift notariell beglaubigt werden? Oder benötigen Sie die Beglaubigung einer Kopie oder einer Übersetzung? Unsere erfahrenen Notarinnen und Notare nehmen für Sie als Privatperson oder als Geschäftskunde diese Beglaubigung vor.

Für eine Unterschriftsbeglaubigung unterschreiben Sie das Dokument in Anwesenheit des Notars. Haben Sie bereits unterschrieben, anerkennen Sie die bereits angebrachte Unterschrift als ihre eigene. Dazu müssen Sie mit dem Notar einen Termin vereinbaren, persönlich anwesend sein und sich mit einem amtlichen Ausweis ausweisen.

Für die Beglaubigung einer Kopie stellt der Notar selbst eine Kopie des Originaldokumentes her oder er überzeugt sich, dass die bereits vorhandene Kopie mit dem Originaldokument übereinstimmt. Diese Übereinstimmung wird dann in der Beglaubigung bestätigt.

Bei der Beglaubigung einer Übersetzung bescheinigt der Notar deren Richtigkeit. Sofern der Notar die Übersetzung nicht selbst vornehmen kann, ist ein Übersetzer beizuziehen.

Wir wissen, was erforderlich ist und stehen Ihnen bei sämtlichen notariellen Angelegenheiten kompetent und rasch zur Seite.

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