Ehe / Partnerschaft

Wir alle wünschen uns, dass unsere Ehe oder Partnerschaft glücklich verläuft und von Dauer ist. Die Erfahrung zeigt aber, dass dies nicht immer der Realität entspricht.

Für solche Fälle ist es wichtig, rechtzeitig eine Regelung zu treffen, welche der individuellen Situation und den Umständen bestmöglich Rechnung trägt. Unsere Notare beraten Sie in dieser Hinsicht gerne. Wir erstellen für Sie beispielsweise einen Ehevertrag vor oder nach der Heirat und beraten Sie über Vor- und Nachteile verschiedener Güterstände (Errungenschaftsbeteiligung, Gütergemeinschaft oder Gütertrennung). Bei einer internationalen Ehe kann der Ehevertrag der administrativen Vereinfachung dienen. Es kann zudem sinnvoll sein, den Ehevertrag mit einem Erbvertrag zu kombinieren, z.B. wenn Sie Ihren Ehegatten im Todesfall maximal begünstigen möchten.

Rechtsanwälte mit diesem Fachgebiet

 
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Dr., LL.M. 
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