Rechtsberatung
Strafrecht / Strassenverkehr
Ein Strafverfahren greift sehr stark in die individuelle Freiheit einer Person ein, beispielsweise durch eine unerwartete Hausdurchsuchung, eine geheime Überwachung des Telefon- oder Postverkehrs oder durch die Anordnung einer Untersuchungshaft. Als beschuldigte Person sind Sie diesen weitgehenden Befugnissen der Strafverfolgungsbehörden aber nicht machtlos ausgesetzt: Sie haben das Recht, jederzeit eine Verteidigung beizuziehen. Die Erfahrung zeigt, dass eine frühzeitige Beauftragung einer Anwältin oder eines Anwalts, also schon bei bzw. vor der ersten Einvernahme (Anwalt der ersten Stunde) wichtig ist, um alle Möglichkeiten auszuschöpfen und eine besonders effiziente Verteidigung zu gewährleisten.
Wir bieten Ihnen eine kompetente und wirksame Verteidigung und stehen Ihnen im Strafverfahren zur Seite. Mit unseren vertieften Kenntnissen im Strafrecht und Strafprozessrecht und unserer Erfahrung im Umgang mit den Strafverfolgungsbehörden können wir Ihre Interessen bestmöglich wahren und sicherstellen, dass das Strafverfahren rechtskonform abläuft.
Neben der Vertretung und Unterstützung im klassischen Strafverfahren beraten und vertreten wir Sie auch in allen Bereichen des Nebenstrafrechts, beispielsweise bei Strassenverkehrs- und Betäubungsmitteldelikten (Verstösse gegen das SVG oder BetmG).
Rechtsanwälte mit diesem Fachgebiet







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