Rechtsberatung
Verwaltung / Staat / Vergaben
Viele Branchen und Märkte sind staatlich reguliert. Unternehmen, die beispielsweise im Gesundheitswesen, im Heilmittel- oder Medizintechnikbereich oder in der Energiebranche tätig sind, unterliegen zahlreichen behördlichen Anforderungen und Vorgaben. Viele Tätigkeiten und Aktivitäten in diesen Branchen sind bewilligungspflichtig. Unsere im öffentlichen Recht tätigen Anwälte verfügen über grosse Fachexpertise und Erfahrung. Wir unterstützen und vertreten Sie oder Ihr Unternehmen in solchen Bewilligungs- oder Konzessionsprozessen und begleiten auch vorausschauend bei der Umsetzung und Einhaltung der öffentlichen Vorgaben.
Wir beraten private und öffentliche Unternehmen in allen Bereichen des Staats- und Verwaltungsrechts, wie beispielsweise im Datenschutz, im Gesundheitsrecht, im öffentlichen Personalrecht, im Wirtschaftsverwaltungsrecht oder im Zusammenhang mit Subventionen. Aber auch öffentliche Gemeinwesen und Gemeinden begleiten wir bei komplexen rechtlichen Fragestellungen, in Bewilligungsverfahren oder bei umfangreichen Gesetzgebungsprozessen.
Die öffentliche Hand ist unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet, bei Beschaffungen von Waren und Dienstleistungen eine öffentliche Ausschreibung durchzuführen. Unser Team berät und vertritt Vergabestellen wie auch Unternehmen in Fragen rund um Submissionen und in konkreten Verfahren auf kommunaler, kantonaler und auf Bundesebene.
Nicht nur Unternehmen, sondern auch Privatpersonen kommen in verschiedener Weise mit der Verwaltung oder dem Staat in Kontakt und können Adressat einer Verfügung sein. Gemeinwesen und Verwaltungen fällen ihre Entscheide in der Regel in Form von Verfügungen, so zum Beispiel über ein Baugesuch, über ein Gesuch um Berufsausübungsbewilligung, die Einsetzung eines Beistandes oder über einen Subventionsantrag. Wir unterstützen Sie in allen Verfahren vor Verwaltungsbehörden, helfen Ihnen Ihr rechtliches Gehör wahrzunehmen und beraten Sie hinsichtlich der rechtlichen Möglichkeiten und Rechtsmittel bei einer für Sie nachteiligen Verfügung. Wenn nötig vertreten wir Sie und Ihre Interessen auch vor Verwaltungsgerichten und anderen Rechtmittelinstanzen.
Rechtsanwälte mit diesem Fachgebiet












Fragen und Termine
Wir helfen Ihnen gerne weiter: Telefonisch unter +41 41 419 30 30 oder per Mail
Angebot
Kostentransparenz ist für uns selbstverständlich. Damit Sie immer wissen, wo Sie stehen.