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Die Vorsorge- und Nachlassplanung
Mein Ehemann und ich (72 und 70; zwei Kinder) kommen mit unseren Renten über die Runden. Wir machen uns in letzter Zeit häufig Gedanken über den Fall, dass jemand von uns erkrankt oder verstirbt. Was ist bei einer Vorsorgeplanung zu beachten?
Eine vorausschauende Vorsorgeplanung umfasst grundsätzlich zwei zentrale Situationen: Den Verlust der Urteilsfähigkeit zu Lebzeiten und die finanzielle Absicherung des überlebenden Partners im Todesfall.
Vorsorge bei Urteilsunfähigkeit
Wird eine Person infolge Krankheit oder Unfall urteilsunfähig, kann sie nicht mehr selbst entscheiden. Ohne anderweitige Regelung ist die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) zuständig und ernennt einen Beistand. Dieser ist zuständig, die urteilsunfähige Person zu unterstützen und vertreten.
Viele Menschen möchten nicht, dass die KESB für sie entscheidet. Für diesen Fall kann ein Vorsorgeauftrag errichtet werden. Mit einem Vorsorgeauftrag bestimmen Sie selbst, wer Sie im Falle der Urteilsunfähigkeit vertreten soll. Sie können dabei drei Situationen regeln: die Personensorge (Regelung Pflege, Wohnsituation, medizinische Massnahmen etc.), die Vermögenssorge (Verwaltung von Bankkonten, Liegenschaften, laufende Verpflichtungen etc.) und die Vertretung im Rechtsverkehr.
Der Vorsorgeauftrag muss handschriftlich errichtet oder öffentlich beurkundet werden. Er schafft Klarheit und verhindert, dass im Ernstfall eine Drittperson durch die KESB als Vertreter eingesetzt wird.
Finanzielle Sicherheit im Todesfall des Partners
Neben der eigenen lebzeitigen Vorsorge ist auch die finanzielle Absicherung des überlebenden Partners entscheidend. Dies wird in der Praxis in erster Linie mit einem Erbvertrag bewirkt. Ein Erbvertrag ermöglicht verbindliche Regelungen zwischen Ehegatten und – wenn möglich – mit den Nachkommen. Er schafft Planungssicherheit und reduziert spätere Streitigkeiten. Ein Erbvertrag muss zwingend öffentlich beurkundet werden. Sind die Kinder volljährig, kann mit ihnen ein Erbverzichtsvertrag abgeschlossen werden. Die Nachkommen verzichten ganz oder teilweise auf ihre künftigen Erbansprüche zugunsten des überlebenden Elternteils. Dadurch kann das gesamte Vermögen zunächst beim Partner verbleiben.
Ist ein Erbverzicht nicht möglich, weil die Nachkommen minderjährig oder nicht zu einem Verzicht bereit sind, bleibt die Reduktion des Anspruchs der Nachkommen auf den Pflichtteil. Nach geltendem Recht beträgt der Pflichtteil der Nachkommen die Hälfte ihres gesetzlichen Erbanspruchs. Durch eine entsprechende erbvertragliche Regelung können die Nachkommen auf den Pflichtteil gesetzt und der Rest des Nachlasses maximal dem überlebenden Partner zugewiesen werden. Das stärkt dessen finanzielle Position deutlich.
Warum professionelle Beratung wichtig ist
Mithilfe des Internets lassen sich viele Vorsorgeauftrags- und Testamentsvorlagen finden. Das ist unter Kostenaspekten verlockend. Dennoch sind gerade bei komplexeren Wünschen, speziellen Ausgangslagen oder dem Wunsch der Maximalbegünstigung des Ehegatten notarielle Beratungen wichtig, um Fehler bei Form oder Inhalt zu vermeiden sowie klare und durchsetzbare Regelungen zu treffen.
Fazit
Wer vorsorgt, schützt sich selbst und seine Familie. Der Vorsorgeauftrag sichert die Handlungsfähigkeit bei Urteilsunfähigkeit. Erbvertrag, Erbverzicht oder Pflichtteilssetzung stärken die finanzielle Stellung des überlebenden Partners. Eine sorgfältige, notariell begleitete Planung schafft Klarheit – und verhindert, dass in schwierigen Zeiten zusätzliche rechtliche Unsicherheiten entstehen.
Elias Mattmann-Fries, Rechtsanwalt und Notar
Dieser Beitrag erschien als Ratgeber Recht in der Surseer Woche vom 5. März 2026.
Vorsorge bei Urteilsunfähigkeit
Wird eine Person infolge Krankheit oder Unfall urteilsunfähig, kann sie nicht mehr selbst entscheiden. Ohne anderweitige Regelung ist die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) zuständig und ernennt einen Beistand. Dieser ist zuständig, die urteilsunfähige Person zu unterstützen und vertreten.
Viele Menschen möchten nicht, dass die KESB für sie entscheidet. Für diesen Fall kann ein Vorsorgeauftrag errichtet werden. Mit einem Vorsorgeauftrag bestimmen Sie selbst, wer Sie im Falle der Urteilsunfähigkeit vertreten soll. Sie können dabei drei Situationen regeln: die Personensorge (Regelung Pflege, Wohnsituation, medizinische Massnahmen etc.), die Vermögenssorge (Verwaltung von Bankkonten, Liegenschaften, laufende Verpflichtungen etc.) und die Vertretung im Rechtsverkehr.
Der Vorsorgeauftrag muss handschriftlich errichtet oder öffentlich beurkundet werden. Er schafft Klarheit und verhindert, dass im Ernstfall eine Drittperson durch die KESB als Vertreter eingesetzt wird.
Finanzielle Sicherheit im Todesfall des Partners
Neben der eigenen lebzeitigen Vorsorge ist auch die finanzielle Absicherung des überlebenden Partners entscheidend. Dies wird in der Praxis in erster Linie mit einem Erbvertrag bewirkt. Ein Erbvertrag ermöglicht verbindliche Regelungen zwischen Ehegatten und – wenn möglich – mit den Nachkommen. Er schafft Planungssicherheit und reduziert spätere Streitigkeiten. Ein Erbvertrag muss zwingend öffentlich beurkundet werden. Sind die Kinder volljährig, kann mit ihnen ein Erbverzichtsvertrag abgeschlossen werden. Die Nachkommen verzichten ganz oder teilweise auf ihre künftigen Erbansprüche zugunsten des überlebenden Elternteils. Dadurch kann das gesamte Vermögen zunächst beim Partner verbleiben.
Ist ein Erbverzicht nicht möglich, weil die Nachkommen minderjährig oder nicht zu einem Verzicht bereit sind, bleibt die Reduktion des Anspruchs der Nachkommen auf den Pflichtteil. Nach geltendem Recht beträgt der Pflichtteil der Nachkommen die Hälfte ihres gesetzlichen Erbanspruchs. Durch eine entsprechende erbvertragliche Regelung können die Nachkommen auf den Pflichtteil gesetzt und der Rest des Nachlasses maximal dem überlebenden Partner zugewiesen werden. Das stärkt dessen finanzielle Position deutlich.
Warum professionelle Beratung wichtig ist
Mithilfe des Internets lassen sich viele Vorsorgeauftrags- und Testamentsvorlagen finden. Das ist unter Kostenaspekten verlockend. Dennoch sind gerade bei komplexeren Wünschen, speziellen Ausgangslagen oder dem Wunsch der Maximalbegünstigung des Ehegatten notarielle Beratungen wichtig, um Fehler bei Form oder Inhalt zu vermeiden sowie klare und durchsetzbare Regelungen zu treffen.
Fazit
Wer vorsorgt, schützt sich selbst und seine Familie. Der Vorsorgeauftrag sichert die Handlungsfähigkeit bei Urteilsunfähigkeit. Erbvertrag, Erbverzicht oder Pflichtteilssetzung stärken die finanzielle Stellung des überlebenden Partners. Eine sorgfältige, notariell begleitete Planung schafft Klarheit – und verhindert, dass in schwierigen Zeiten zusätzliche rechtliche Unsicherheiten entstehen.
Elias Mattmann-Fries, Rechtsanwalt und Notar
Dieser Beitrag erschien als Ratgeber Recht in der Surseer Woche vom 5. März 2026.