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Ehetrennung und -scheidung im Alter

«Ich habe mich nach über dreissig­jähriger Ehe von meinem Mann ge­trennt. Wir beziehen beide Alters­renten, wobei die Rente meines Mannes wesentlich höher ist als meine. Was steht mir bei einer Trennung zu? Wie kann ich mich finanziell bestmöglich absichern?»

Erwirken eines Gerichtsentscheids
Mit der gerichtlichen Auflösung des gemeinsamen Haushalts entfällt die Plafonierung der AHV-Altersrente, womit die Ehegatten Anspruch auf die höhere Einzelrente haben. Erforder­lich ist ein gerichtlicher Entscheid; eine bloss faktische Trennung genügt nicht. Der gerichtliche Entscheid kann sowohl in einem Trennungs- als auch in einem Scheidungsverfahren herbei­geführt werden. Ein Eheschutzverfahren (Trennung) kann jederzeit durch einen Ehegatten eingeleitet werden. Ein Scheidungsverfahren hingegen grundsätzlich erst nach zweijähriger Dauer des Getrenntlebens – es sei denn, die Ehegatten sind sich einig, womit ein gemeinsames Scheidungs­begehren ebenfalls jederzeit einge­reicht werden kann.


Trennung
Die Ehegatten haben die Möglichkeit, dem Gericht eine Trennungsvereinba­rung zur Genehmigung zu unterbrei­ten. Sind sich die Ehegatten in Bezug auf die Trennungsfolgen nicht einig, entscheidet das Gericht über die strit­tigen Punkte. Im Trennungsverfahren wird namentlich über die Nutzung der ehelichen Wohnung inkl. Hausrat be­funden, und es werden allfällige Un­terhaltsbeiträge festgelegt. Mit den so­genannten persönlichen Unterhalts­beiträgen an den anderen Ehegatten ist es möglich, die Differenz unter­schiedlich hoher Renten auszuglei­chen.


Scheidung
Im Gegensatz zur Trennung führt eine Scheidung zur vollständigen fi­nanziellen Entflechtung der Ehegat­ten. Neben der güterrechtlichen Aus­einandersetzung, also der Aufteilung des ehelichen Vermögens, kommt es zum sogenannten Vorsorgeausgleich: Die während der Ehe erworbenen An­sprüche der Ehegatten aus der beruf­lichen Vorsorge werden hälftig ge­teilt. Bezieht mindestens ein Ehegatte bei der Einleitung des Scheidungsver­fahrens bereits eine Rente, erfolgt eine Rententeilung. Das Gericht ent­scheidet nach Ermessen über die Tei­lung und berücksichtigt insbesondere die Dauer der Ehe und die Vorsorgebedürfnisse beider Ehegat­ten. Der Ausgleich unterschiedlich hoher Renten ist bei einer Scheidung primär durch die Rententeilung her­beizuführen.


Finanzielle Auswirkungen
Der Entscheid «Trennung oder Schei­dung» ist von erheblicher Relevanz – besonders dann, wenn sich die Ehe­gatten bereits im fortgeschrittenen Alter befinden. Zu berücksichtigen ist namentlich die unterschiedliche Stel­lung in erbrechtlichen sowie sozial­versicherungsrechtlichen Belangen. Bei einer Trennung währt die eheliche Beistandspflicht fort. Die Ehegatten ha­ben sich über die Trennung hinaus ins­besondere bei finanziellen Problemen gegenseitig zu unterstützen. Sie behal­ten bei einer Trennung ihren gesetzli­chen Erb- und insbesondere Pflichtteilsanspruch. Anders sieht dies im Fall einer Scheidung aus: Nach der Schei­dung haben Ex-Ehegatten keine erb­rechtlichen Ansprüche mehr. Auch ver­lieren die Ehegatten bei einer Scheidung regelmässig ihren Anspruch auf Hinterlassenenleistungen aus der 2. Säule, was bei einer Trennung nicht der Fall ist.

Sowohl bei einer Scheidung als auch bei einer Trennung gibt es Möglichkei­ten, den anderen Ehegatten weiterge­hend zu begünstigen. Ratsam ist hier eine bedürfnisorientierte Beratung un­ter Berücksichtigung der konkreten Ver­hältnisse.


Jasmin Troxler, Rechtsanwältin

Dieser Beitrag erschien als Ratgeber Recht in der Surseer Woche vom 28. November 2024
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