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Marke eintragen - was bringt das überhaupt?
Ich verkaufe seit ein paar Jahren handgefertigte Lederwaren unter dem Namen «Leder Art Luna». Der Name steht auf meinen Produkten, auf der Verpackung und auch auf meiner Website. Bisher habe ich den Namen aber nicht als Marke eintragen lassen. Bringt mir eine Markeneintragung überhaupt etwas, wenn ich das Kennzeichen sowieso schon im Geschäftsverkehr benutze?
Ein Firmenname, eine Produktbezeichnung oder ein Logo sind oft das Erste, was Kundinnen und Kunden von einem Unternehmen wahrnehmen – sie prägen den ersten Eindruck und sorgen für Wiedererkennung. Gerade auch für kleinere Unternehmen, Selbstständige oder Startups ist es deshalb ratsam, sich frühzeitig mit dem rechtlichen Schutz dieser Zeichen auseinanderzusetzen – und nicht erst dann, wenn ein Konflikt entsteht. Denn auch wenn ein Kennzeichen wie «Leder Art Luna» bereits verwendet wird: Ohne offizielle Markeneintragung besteht kein umfassender rechtlicher Schutz.
Was kann ich als Marke überhaupt schützen lassen?
Als Marke können Zeichen geschützt werden, mit denen ein Unternehmen seine Waren oder Dienstleistungen von denen anderer unterscheidet. In der Schweiz ist dafür das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) zuständig. Geschützt werden können unter anderem Wortmarken (z. B. der Name Ihres Unternehmens oder Produkts), Bildmarken (z. B. ein Logo) oder kombinierte Marken (z. B. ein Schriftzug mit gestalterischen Elementen). Nicht schützbar sind hingegen rein beschreibende Begriffe wie «Gutes Leder». Solche allgemeinen Bezeichnungen sollen allen frei zur Verfügung stehen. Wenn ein Kennzeichen zu allgemein oder beschreibend ist, kann es deshalb nicht als Marke geschützt werden. Es empfiehlt sich daher, bei der Markenbildung auf Phantasiennamen und nicht auf Sachbegriffe zu setzen.
Was bringt mir der Markenschutz?
Mit der Eintragung erhalten Sie das exklusive Recht, Ihre Marke für bestimmte Produkte oder Dienstleistungen in der Schweiz zu verwenden. Das bedeutet: Niemand sonst darf unter demselben oder einem verwechselbar ähnlichen Begriff im gleichen Bereich in der Schweiz auftreten. Damit können Sie verhindern, dass andere von Ihrem aufgebauten Ruf profitieren oder bei Ihren Kundinnen und Kunden für Verwirrung sorgen.
Wie funktioniert die Anmeldung einer Marke?
Um rechtlich als Marke zu gelten und die entsprechenden Schutzrechte zu haben, muss die Marke beim IGE angemeldet und im Markenregister eingetragen werden. Die Anmeldung beim IGE erfolgt online oder per Post. Dabei müssen Sie angeben, für welche Produkte oder Dienstleistungen Ihre Marke geschützt werden soll – diese werden in sogenannte Klassen eingeteilt (z. B. Lederwaren, Stoffe, Bekleidung). Die Grundgebühr beträgt derzeit 450 Franken für eine Marke mit bis zu drei Klassen. Die Marke ist danach zehn Jahre geschützt und kann beliebig oft verlängert werden.
Wichtig: Das IGE prüft vor der Eintragung nicht, ob Ihre Marke in identischer oder ähnlicher Form bereits existiert. Eine vorgängige Markenrecherche nach identischen oder ähnlichen Marken und Firmen ist deshalb dringend zu empfehlen, um später teure Kollisionen zu vermeiden.
Ich habe «Leder Art Luna» bereits als Firma im Handelsregister eingetragen. Habe ich damit nicht bereits einen ausreichenden Schutz?
Viele gehen davon aus, dass der Handelsregistereintrag automatisch auch markenrechtlichen Schutz bietet – dies ist jedoch nicht der Fall. Tatsächlich schützt die Eintragung im Handelsregister lediglich den Firmennamen. Das bedeutet, kein anderes Unternehmen darf sich ebenfalls «Leder Art Luna» nennen und sich so im Handelsregister eintragen lassen. Nicht geschützt ist aber die Verwendung des gleichen Namens für Produkte oder Dienstleistungen. Ein anderes Unternehmen könnte also unter dem Namen «Leder Art Luna» Lederwaren vertreiben, Werbung machen oder eine Website betreiben, ohne gegen das Firmenrecht zu verstossen. Nur mit einer Markeneintragung erhalten Sie das ausschliessliche Recht, den Namen im geschäftlichen Verkehr für bestimmte Waren oder Dienstleistungen zu verwenden und Dritten dessen Nutzung zu verbieten.
Markenschutz lohnt sich
Auch wenn Sie das Kennzeichen «Leder Art Luna» bereits seit Jahren verwenden, entsteht ein rechtlich durchsetzbarer Schutz erst mit der offiziellen Markeneintragung. Die Anmeldung der Marke ist eine vergleichsweise einfache und kostengünstige Möglichkeit, sich rechtlich abzusichern – insbesondere im heutigen digitalen Umfeld, wo ein Firmenname schnell überregional bekannt wird. Wer frühzeitig handelt, vermeidet nicht nur spätere Konflikte, sondern baut auch langfristig einen wertvollen Markenwert auf. Es lohnt sich daher, frühzeitig aktiv zu werden und sich allenfalls durch eine Fachperson für Markenrecht begleiten zu lassen – sei es für die Recherche oder die Anmeldung Ihrer Marke. So stellen Sie sicher, dass die Anmeldung den rechtlichen Anforderungen entspricht und Ihre Marke effektiv geschützt ist.
Isabelle Amacker, Rechtsanwältin
Dieser Beitrag erschien als Ratgeber Recht in der Surseer Woche vom 8. Mai 2025.
Was kann ich als Marke überhaupt schützen lassen?
Als Marke können Zeichen geschützt werden, mit denen ein Unternehmen seine Waren oder Dienstleistungen von denen anderer unterscheidet. In der Schweiz ist dafür das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) zuständig. Geschützt werden können unter anderem Wortmarken (z. B. der Name Ihres Unternehmens oder Produkts), Bildmarken (z. B. ein Logo) oder kombinierte Marken (z. B. ein Schriftzug mit gestalterischen Elementen). Nicht schützbar sind hingegen rein beschreibende Begriffe wie «Gutes Leder». Solche allgemeinen Bezeichnungen sollen allen frei zur Verfügung stehen. Wenn ein Kennzeichen zu allgemein oder beschreibend ist, kann es deshalb nicht als Marke geschützt werden. Es empfiehlt sich daher, bei der Markenbildung auf Phantasiennamen und nicht auf Sachbegriffe zu setzen.
Was bringt mir der Markenschutz?
Mit der Eintragung erhalten Sie das exklusive Recht, Ihre Marke für bestimmte Produkte oder Dienstleistungen in der Schweiz zu verwenden. Das bedeutet: Niemand sonst darf unter demselben oder einem verwechselbar ähnlichen Begriff im gleichen Bereich in der Schweiz auftreten. Damit können Sie verhindern, dass andere von Ihrem aufgebauten Ruf profitieren oder bei Ihren Kundinnen und Kunden für Verwirrung sorgen.
Wie funktioniert die Anmeldung einer Marke?
Um rechtlich als Marke zu gelten und die entsprechenden Schutzrechte zu haben, muss die Marke beim IGE angemeldet und im Markenregister eingetragen werden. Die Anmeldung beim IGE erfolgt online oder per Post. Dabei müssen Sie angeben, für welche Produkte oder Dienstleistungen Ihre Marke geschützt werden soll – diese werden in sogenannte Klassen eingeteilt (z. B. Lederwaren, Stoffe, Bekleidung). Die Grundgebühr beträgt derzeit 450 Franken für eine Marke mit bis zu drei Klassen. Die Marke ist danach zehn Jahre geschützt und kann beliebig oft verlängert werden.
Wichtig: Das IGE prüft vor der Eintragung nicht, ob Ihre Marke in identischer oder ähnlicher Form bereits existiert. Eine vorgängige Markenrecherche nach identischen oder ähnlichen Marken und Firmen ist deshalb dringend zu empfehlen, um später teure Kollisionen zu vermeiden.
Ich habe «Leder Art Luna» bereits als Firma im Handelsregister eingetragen. Habe ich damit nicht bereits einen ausreichenden Schutz?
Viele gehen davon aus, dass der Handelsregistereintrag automatisch auch markenrechtlichen Schutz bietet – dies ist jedoch nicht der Fall. Tatsächlich schützt die Eintragung im Handelsregister lediglich den Firmennamen. Das bedeutet, kein anderes Unternehmen darf sich ebenfalls «Leder Art Luna» nennen und sich so im Handelsregister eintragen lassen. Nicht geschützt ist aber die Verwendung des gleichen Namens für Produkte oder Dienstleistungen. Ein anderes Unternehmen könnte also unter dem Namen «Leder Art Luna» Lederwaren vertreiben, Werbung machen oder eine Website betreiben, ohne gegen das Firmenrecht zu verstossen. Nur mit einer Markeneintragung erhalten Sie das ausschliessliche Recht, den Namen im geschäftlichen Verkehr für bestimmte Waren oder Dienstleistungen zu verwenden und Dritten dessen Nutzung zu verbieten.
Markenschutz lohnt sich
Auch wenn Sie das Kennzeichen «Leder Art Luna» bereits seit Jahren verwenden, entsteht ein rechtlich durchsetzbarer Schutz erst mit der offiziellen Markeneintragung. Die Anmeldung der Marke ist eine vergleichsweise einfache und kostengünstige Möglichkeit, sich rechtlich abzusichern – insbesondere im heutigen digitalen Umfeld, wo ein Firmenname schnell überregional bekannt wird. Wer frühzeitig handelt, vermeidet nicht nur spätere Konflikte, sondern baut auch langfristig einen wertvollen Markenwert auf. Es lohnt sich daher, frühzeitig aktiv zu werden und sich allenfalls durch eine Fachperson für Markenrecht begleiten zu lassen – sei es für die Recherche oder die Anmeldung Ihrer Marke. So stellen Sie sicher, dass die Anmeldung den rechtlichen Anforderungen entspricht und Ihre Marke effektiv geschützt ist.
Isabelle Amacker, Rechtsanwältin
Dieser Beitrag erschien als Ratgeber Recht in der Surseer Woche vom 8. Mai 2025.