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Marke eintragen - was bringt das überhaupt?

Ich verkaufe seit ein paar Jahren handgefertigte Lederwaren unter dem Namen «Leder Art Luna». Der Name steht auf meinen Produkten, auf der Verpackung und auch auf meiner Website. Bisher habe ich den Namen aber nicht als Marke eintragen lassen. Bringt mir eine Markeneintragung überhaupt et­was, wenn ich das Kennzeichen so­wieso schon im Geschäftsverkehr benutze?
Ein Firmenname, eine Produktbezeich­nung oder ein Logo sind oft das Erste, was Kundinnen und Kunden von ei­nem Unternehmen wahrnehmen – sie prägen den ersten Eindruck und sorgen für Wiedererkennung. Gerade auch für kleinere Unternehmen, Selbstständige oder Startups ist es deshalb ratsam, sich frühzeitig mit dem rechtlichen Schutz dieser Zeichen auseinanderzu­setzen – und nicht erst dann, wenn ein Konflikt entsteht. Denn auch wenn ein Kennzeichen wie «Leder Art Luna» be­reits verwendet wird: Ohne offizielle Markeneintragung besteht kein umfas­sender rechtlicher Schutz.

Was kann ich als Marke überhaupt schützen lassen?
Als Marke können Zeichen geschützt werden, mit denen ein Unternehmen seine Waren oder Dienstleistungen von denen anderer unterscheidet. In der Schweiz ist dafür das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) zuständig. Geschützt werden können unter anderem Wortmarken (z. B. der Name Ihres Unternehmens oder Pro­dukts), Bildmarken (z. B. ein Logo) oder kombinierte Marken (z. B. ein Schriftzug mit gestalterischen Elemen­ten). Nicht schützbar sind hingegen rein be­schreibende Begriffe wie «Gutes Le­der». Solche allgemeinen Bezeichnun­gen sollen allen frei zur Verfügung stehen. Wenn ein Kennzeichen zu all­gemein oder beschreibend ist, kann es deshalb nicht als Marke geschützt werden. Es empfiehlt sich daher, bei der Markenbildung auf Phantasiennamen und nicht auf Sachbegriffe zu set­zen.

Was bringt mir der Markenschutz?
Mit der Eintragung erhalten Sie das ex­klusive Recht, Ihre Marke für bestimm­te Produkte oder Dienstleistungen in der Schweiz zu verwenden. Das bedeu­tet: Niemand sonst darf unter demsel­ben oder einem verwechselbar ähnli­chen Begriff im gleichen Bereich in der Schweiz auftreten. Damit können Sie verhindern, dass andere von Ihrem aufgebauten Ruf profitieren oder bei Ihren Kundinnen und Kunden für Ver­wirrung sorgen.

Wie funktioniert die Anmeldung ei­ner Marke?
Um rechtlich als Marke zu gelten und die entsprechenden Schutzrechte zu haben, muss die Marke beim IGE an­gemeldet und im Markenregister einge­tragen werden. Die Anmeldung beim IGE erfolgt online oder per Post. Dabei müssen Sie angeben, für welche Pro­dukte oder Dienstleistungen Ihre Mar­ke geschützt werden soll – diese wer­den in sogenannte Klassen eingeteilt (z. B. Lederwaren, Stoffe, Bekleidung). Die Grundgebühr beträgt derzeit 450 Franken für eine Marke mit bis zu drei Klassen. Die Marke ist danach zehn Jahre geschützt und kann beliebig oft verlängert werden.

Wichtig: Das IGE prüft vor der Eintra­gung nicht, ob Ihre Marke in identi­scher oder ähnlicher Form bereits exis­tiert. Eine vorgängige Markenrecherche nach identischen oder ähnlichen Mar­ken und Firmen ist deshalb dringend zu empfehlen, um später teure Kollisi­onen zu vermeiden.

Ich habe «Leder Art Luna» bereits als Firma im Handelsregister einge­tragen. Habe ich damit nicht bereits einen ausreichenden Schutz?
Viele gehen davon aus, dass der Handelsregistereintrag automatisch auch markenrechtlichen Schutz bietet – dies ist jedoch nicht der Fall. Tatsächlich schützt die Eintragung im Handelsre­gister lediglich den Firmennamen. Das bedeutet, kein anderes Unternehmen darf sich ebenfalls «Leder Art Luna» nennen und sich so im Handelsregister eintragen lassen. Nicht geschützt ist aber die Verwen­dung des gleichen Namens für Produk­te oder Dienstleistungen. Ein anderes Unternehmen könnte also unter dem Namen «Leder Art Luna» Lederwaren vertreiben, Werbung machen oder eine Website betreiben, ohne gegen das Fir­menrecht zu verstossen. Nur mit einer Markeneintragung erhalten Sie das ausschliessliche Recht, den Namen im geschäftlichen Verkehr für bestimmte Waren oder Dienstleistungen zu ver­wenden und Dritten dessen Nutzung zu verbieten.

Markenschutz lohnt sich
Auch wenn Sie das Kennzeichen «Le­der Art Luna» bereits seit Jahren ver­wenden, entsteht ein rechtlich durch­setzbarer Schutz erst mit der offiziellen Markeneintragung. Die Anmeldung der Marke ist eine ver­gleichsweise einfache und kosten­günstige Möglichkeit, sich rechtlich abzusichern – insbesondere im heuti­gen digitalen Umfeld, wo ein Firmen­name schnell überregional bekannt wird. Wer frühzeitig handelt, vermei­det nicht nur spätere Konflikte, son­dern baut auch langfristig einen wert­vollen Markenwert auf. Es lohnt sich daher, frühzeitig aktiv zu werden und sich allenfalls durch eine Fachperson für Markenrecht begleiten zu lassen – sei es für die Recherche oder die Anmeldung Ihrer Marke. So stellen Sie sicher, dass die Anmel­dung den rechtlichen Anforderungen entspricht und Ihre Marke effektiv ge­schützt ist.



Isabelle Amacker, Rechtsanwältin

Dieser Beitrag erschien als Ratgeber Recht in der Surseer Woche vom 8. Mai 2025.
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