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Was muss ich für einen Schaden bezahlen?
Ich habe an einer Hochzeitsfeier durch ein Missgeschick eine Lautsprecherbox umgestossen. Sie hat danach zwar noch funktioniert, aber das Gehäuse war verkratzt und verbogen. Nun verlangt der Eigentümer, dass ich die Kosten für eine komplette Neuanschaffung ersetze. Muss ich diesen hohen Betrag wirklich bezahlen?
Wer einem anderen einen Schaden verursacht, wird schadenersatzpflichtig. Bei Sachschäden sind in der Regel die Kosten für eine Reparatur des Gegenstands zu bezahlen. Lohnt sich eine Reparatur nicht mehr, so kann die geschädigte Person die Kosten für einen vergleichbaren Ersatzgegenstand verlangen, also die Wiederbeschaffungskosten.
Wie wird die Höhe des Schadenersatzes festgelegt?
Muss die beschädigte Sache komplett ersetzt werden, ist nicht etwa der Neuwert, sondern der Zeitwert des Gegenstands zu bezahlen. Der Zeitwert ist der Wert, den die Sache unter Berücksichtigung ihres Alters, ihres Gebrauchs und der Abnutzung zum Zeitpunkt des Schadens hat. Zur Berechnung des Zeitwerts muss man den Neuwert des Gegenstands kennen. Von diesem Wert wird die sogenannte Wertminderung abgezogen – für Alter, Gebrauch und Abnutzung.
Kann die beschädigte Sache jedoch repariert werden, ist nicht der Zeitwert zu bezahlen, sondern es sind die Reparaturkosten zu ersetzen. Dabei werden nur jene Kosten ersetzt, die bei einer zweckmässigen und vernünftigen Reparatur anfallen.
Vorliegend funktioniert die Lautsprecherbox noch, nur das Gehäuse ist beschädigt. Somit haben Sie die Reparaturkosten zu bezahlen, nicht aber die Kosten für eine Wiederbeschaffung (= Zeitwert) und sicher nicht die Kosten einer Neuanschaffung.
Welche Kosten müssen bei einer Reparatur ersetzt werden?
Zu ersetzen sind die Kosten, die ein vernünftiger und wirtschaftlich denkender Eigentümer zur Reparatur seiner Sache aufwenden würde. Es ist das preiswerteste Angebot zu wählen, das zu einer qualitativ gleichwertigen Instandsetzung führt. Das bedeutet, der Eigentümer hat die Reparatur so kosteneffizient wie möglich vorzunehmen, darf aber verlangen, dass die Lautsprecherbox danach wieder so funktioniert und aussieht wie zuvor. Auch wenn der Eigentümer auf eine Reparatur verzichtet, hat er Anspruch auf Schadenersatz. In diesem Fall wird der Schaden anhand fiktiver Reparaturkosten berechnet.
Schadensfälle immer der Haftpflichtversicherung melden
Ein solcher Schadensfall sollte der Haftpflichtversicherung gemeldet werden. Die Versicherung prüft in der Regel, ob und in welchem Umfang eine Schadenersatzpflicht besteht. Dabei achtet sie darauf, dass nur jene Kosten übernommen werden, die rechtlich tatsächlich geschuldet sind. So stellt die Versicherung sicher, dass die geschädigte Person den erlittenen Schaden ersetzt erhält – aber nicht mehr. Eine Bereicherung aufgrund des Schadensfalls ist unzulässig und soll verhindert werden.
Isabelle Amacker, Rechtsanwältin
Dieser Beitrag erschien als Ratgeber Recht in der Surseer Woche vom 26. Juni 2025.
Wie wird die Höhe des Schadenersatzes festgelegt?
Muss die beschädigte Sache komplett ersetzt werden, ist nicht etwa der Neuwert, sondern der Zeitwert des Gegenstands zu bezahlen. Der Zeitwert ist der Wert, den die Sache unter Berücksichtigung ihres Alters, ihres Gebrauchs und der Abnutzung zum Zeitpunkt des Schadens hat. Zur Berechnung des Zeitwerts muss man den Neuwert des Gegenstands kennen. Von diesem Wert wird die sogenannte Wertminderung abgezogen – für Alter, Gebrauch und Abnutzung.
Kann die beschädigte Sache jedoch repariert werden, ist nicht der Zeitwert zu bezahlen, sondern es sind die Reparaturkosten zu ersetzen. Dabei werden nur jene Kosten ersetzt, die bei einer zweckmässigen und vernünftigen Reparatur anfallen.
Vorliegend funktioniert die Lautsprecherbox noch, nur das Gehäuse ist beschädigt. Somit haben Sie die Reparaturkosten zu bezahlen, nicht aber die Kosten für eine Wiederbeschaffung (= Zeitwert) und sicher nicht die Kosten einer Neuanschaffung.
Welche Kosten müssen bei einer Reparatur ersetzt werden?
Zu ersetzen sind die Kosten, die ein vernünftiger und wirtschaftlich denkender Eigentümer zur Reparatur seiner Sache aufwenden würde. Es ist das preiswerteste Angebot zu wählen, das zu einer qualitativ gleichwertigen Instandsetzung führt. Das bedeutet, der Eigentümer hat die Reparatur so kosteneffizient wie möglich vorzunehmen, darf aber verlangen, dass die Lautsprecherbox danach wieder so funktioniert und aussieht wie zuvor. Auch wenn der Eigentümer auf eine Reparatur verzichtet, hat er Anspruch auf Schadenersatz. In diesem Fall wird der Schaden anhand fiktiver Reparaturkosten berechnet.
Schadensfälle immer der Haftpflichtversicherung melden
Ein solcher Schadensfall sollte der Haftpflichtversicherung gemeldet werden. Die Versicherung prüft in der Regel, ob und in welchem Umfang eine Schadenersatzpflicht besteht. Dabei achtet sie darauf, dass nur jene Kosten übernommen werden, die rechtlich tatsächlich geschuldet sind. So stellt die Versicherung sicher, dass die geschädigte Person den erlittenen Schaden ersetzt erhält – aber nicht mehr. Eine Bereicherung aufgrund des Schadensfalls ist unzulässig und soll verhindert werden.
Isabelle Amacker, Rechtsanwältin
Dieser Beitrag erschien als Ratgeber Recht in der Surseer Woche vom 26. Juni 2025.