Wie gründe ich meine eigene AG oder GmbH?

Sie wollen Ihre eigene AG oder GmbH gründen. Kein Problem – unser Notariat hilft Ihnen dabei. Wir prüfen für Sie die Verfügbarkeit des gewünschten Firmennamens, wir bereiten die Gründungsurkunden vor und melden die Gesellschaft beim zuständigen Handelsregister an. Doch vorerst stellt sich die Frage: Welche Gesellschaftsform wählen Sie?
1. Die GmbH
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) verfolgt in der Regel wirtschaftliche Zwecke und betreibt meistens ein Handels-, Fabrikations- oder ein anderes nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe.
Für die Gründung einer GmbH benötigen Sie ein Mindeststammkapital von CHF 20'000.-. Dieses ist in Stammanteile von mindestens CHF 100.- eingeteilt.
Das Stammkapital müssen Sie vollständig der neu zu gründenden Gesellschaft zur Verfügung stellen. Die Hinterlegung auf einem Sperrkonto ist wohl die gängigste, schnellste und kostengünstigste Variante. Falls Sie aber nicht über das notwendige Startkapital verfügen, können Sie auch Sachwerte wie Grundstücke, Maschinen, Fahrzeuge und Forderungen einbringen.
Für die Verbindlichkeiten der GmbH haftet ausschliesslich das Gesellschaftsvermögen. Es sei denn, in den Statuten werden die Gesellschafter zu Nachschüssen verpflichtet.
Die Organe der GmbH sind:
a) Die Gesellschafterversammlung,
b) die Geschäftsführer und
c) die Revisionsstelle.
2. Die AG
Die Aktiengesellschaft (AG) verfolgt ebenfalls wirtschaftliche Zwecke und betreibt ein kaufmännisches Unternehmen. Die AG ist im Gegensatz zur GmbH anonymer und flexibler.
Die AG weist ein Aktienkapital von mindestens CHF 100'000.- auf. Dieses Aktienkapital ist in Aktien von mindestens einem Rappen eingeteilt.
Im Gegensatz zur GmbH muss das Aktienkapital nur zu 20 % oder mindestens mit CHF 50'000.- einbezahlt sein. Es ist ebenfalls möglich, das Startkapital mittels Sacheinlagen einzubringen.
Für die Verbindlichkeiten haftet aber ausschliesslich das Gesellschaftsvermögen.
Die Organe der AG sind:
a) Die Generalversammlung,
b) der Verwaltungsrat und
c) die Revisionsstelle.
In einzelnen Fällen kann sowohl bei der AG als auch bei der GmbH auf eine Revisionsstelle verzichtet werden.
Für weitere Fragen steht Ihnen unser Notariat gerne zur Verfügung.
Magdalena Hofstetter, Rechtsanwältin und Notarin