30. Januar 2019 | Notariat

Digitale öffentlich Urkunden sollen künftig möglich sein

Der Bundesrat sieht vor, dass das Original einer öffentlichen Urkunde künftig in elektronischer Form erstellt werden kann. Er hat an seiner Sitzung vom 30. Januar 2019 das entsprechende Bundesgesetz über die Erstellung elektronischer öffentlicher Urkunden und elektronischer Beglaubigungen (EÖBG) in die Vernehmlassung geschickt.

Originale von öffentlichen Urkunden müssen heute als Papierdokumente erstellt werden. Dies ist nicht mehr zeitgemäss. Der Bundesrat will den Kantonen deshalb ermöglichen, die elektronische öffentliche Beurkundung einzuführen. Die elektronischen Dokumente sollen in einem neu zu schaffenden nationalen Urkundenregister sicher aufbewahrt werden. Das Urkundenregister wird durch den Bund bereitgestellt und betrieben. Die Möglichkeit der Erstellung von Papierausfertigungen bleibt bestehen.


Rechtsanwalt und Notar Dr. Rainer Wey, LL.M.