Bundesgericht verurteilt Fussballer wegen fahrlässiger Körperverletzung
Während eines Fussballspiels zwischen zwei Amateurmannschaften tackelte ein Spieler den ballführenden Gegenspieler mit gestrecktem Bein. Der Gefoulte erlitt einen Fussknöchelbruch, der Foulspieler wurde mit einer gelben Karte bestraft. Nach dem Schiedsrichter befasste sich auch die Justiz mit dem Foul: Der Foulspieler wurde vom erst- und zweitinstanzlichen Gericht wegen fahrlässiger einfacher Körperverletzung verurteilt. Mit Urteil vom 5. März 2019 (6B_52/2019) hat das Bundesgericht die Verurteilung bestätigt.
In der Begründung ruft das Bundesgericht zunächst seine Rechtsprechung zur strafrechtlichen Beurteilung von Foulspielen in Erinnerung. Danach gehören "normale" Fouls und Verletzungen zum Grundrisiko von Mannschaftssportarten. Sie sind nicht strafbar, weil von einer stillschweigenden Einwilligung der Teilnehmer in das Verletzungsrisiko auszugehen ist. Wird hingegen eine Regel, die den Schutz der Spieler bezweckt, absichtlich oder in grober Weise missachtet, darf keine stillschweigende Einwilligung angenommen werden.
Weil das vorliegende Foulspiel mit gestrecktem, leicht vom Boden abgehobenem Bein ausgeführt und vom Schiedsrichter als gefährlich taxiert wurde, geht das Bundesgericht von einer groben Regelverletzung aus. Von einer Einwilligung des Verletzten in das Verletzungsrisiko könne unter diesen Umständen nicht ausgegangen werden. Deshalb sei der Foulspieler zu Recht bestraft worden. Nicht entscheidend sei, ob die Regelverletzung mit einer gelben oder roten Karte sanktioniert worden sei.
Reto Rickenbacher, Rechtsanwalt