Kostentransparenz ist selbstverständlich. Wir informieren Sie bei der Übernahme Ihres Mandats über die zu erwartenden Honorare und Kosten und deren Berechnung. Und wenn unser Einsatz länger dauert, rechnen wir periodisch ab, damit Sie immer wissen, wo Sie stehen.

Das Honorar unserer Anwälte bemisst sich nach Zeitaufwand. Wir vereinbaren mit Ihnen einen festen Stundenansatz. Dessen Höhe berücksichtigt das Wissen und die Erfahrung des Anwalts, der für Sie tätig ist, sowie die Schwierigkeiten, die sich stellen, besondere Dringlichkeit oder den Interessenwert.

Auf Wunsch treffen wir auch spezielle Absprachen und vereinbaren mit Ihnen beispielsweise ein Kostendach oder bei Standardgeschäften Pauschalen.

Das Honorar unserer Notare richtet sich nach der Verordnung des Obergerichts des Kantons Luzern über die Beurkundungsgebühren. An diesen Tarif sind wir gebunden. Unsere Preisliste orientiert Sie über die Gebühren der einzelnen Notariatstätigkeiten ( -> Preisliste Notariat).   

Die Honorare unserer Rechtsanwälte und Notare decken nicht nur deren Aufwand, sondern auch die üblichen Arbeiten des Sekretariats. Diese Arbeiten werden nicht zusätzlich in Rechnung gestellt. Separat verrechnet wird nur eigentliche Sachbearbeitung. Ebenfalls separat verrechnet werden Auslagen wie  z.B. Reisekosten oder Fahrspesen.