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Einzelfirma in GmbH: Macht Umwandlung Sinn?

Ich führe seit Jahren erfolgreich ein Architekturbüro als Einzel­unternehmerin. Zwischenzeitlich habe ich fünf Angestellte. Viele meiner Berufskollegen gründen eine GmbH. Lohnt sich das und was ist nötig, um meine Einzelfir­ma umzuwandeln?
Wer sich selbstständig macht, wählt häufig die Form der Einzelunternehmung. Sie kann schnell und unkompliziert gegründet werden: Es bedarf nur einer Anmeldung beim Handelsregisteramt und bei der AHV als selbstständig Erwerbende. Wird ein Umsatz von CHF 100'000 Franken nicht überschritten, entfällt auch der Eintrag im Handelsregister. Eine notarielle Beurkundung oder ein Grundkapital ist nicht notwendig. Auch die Buchführung ist vereinfacht. Die Anforderungen sind geringer als an einen Jahresabschluss einer GmbH.

Haftungsbeschränkung
Der grosse Nachteil der Einzelunternehmung liegt im Haftungsrisiko. Als Einzelunternehmerin haften Sie auch mit dem Vermögen. Führen Sie das Architekturbüro hingegen in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), ist Ihre Haftung auf das Stammkapital von 20'000 Franken beschränkt. Die GmbH hat eine eigene juristische Persönlichkeit. Sie haften daher auch nicht mit Ihrem Privatvermögen. Wächst der Umsatz einer Unternehmung die Anzahl Mitarbeitende und die Geschäftsbeziehungen, wächst in der Regel auch das unternehmerische Risiko. Je grösser das Unternehmen und je risikobehafteter die Branche, desto sinnvoller ist die Umwandlung einer Einzelfirma in eine GmbH oder auch eine Aktiengesellschaft (AG).

Steuerliche Vorteile bei Verkauf
Bei der Einzelunternehmung werden das geschäftliche und das private Einkommen und Vermögen zusammen versteuert. Bei grossen privaten Vermögen oder Vermögenserträgen kann das aufgrund der Progression nachteilig sein. In der Regel ist die Steuerbelastung jedoch tiefer als bei einer GmbH. Als eigenständige juristische Person muss die GmbH den Gewinn versteuern, und Sie als Gesellschafterin zusätzlich die ausbe­zahlte Dividende. Das kann auch mit dem Beteiligungsabzug (bei einer Beteiligung über 10 Prozent) zu einer steuerlichen Doppelbelastung führen. Einen steuerlichen Vorteil hat die GmbH jedoch beim Verkauf des Unternehmens. Bei einem Verkauf einer Einzelfirma ist der Buchgewinn (Differenz zwischen Verkaufspreis und Wert der Aktiven in der Buchhaltung) als Einkommen steuerbar und AHV-beitragspflichtig. Ein Gewinn aus dem Verkauf der GmbH stellt hingegen steuerfreien Kapitalgewinn dar. Zu beachten ist jedoch, dass zwischen Verkauf und der Gründung mindestens fünf Jahre liegen müssen. Ein früherer Verkauf ist nicht steuerfrei. Mit Blick auf eine Nachfolgelösung sollte eine Umwandlung einer Einzelfirma in eine GmbH daher unbedingt rechtzeitig in Angriff genommen werden.

Vom Einzelunternehmen zur GmbH
Die Umwandlung in eine GmbH erfolgt mit einem Sacheinlage- und Sachübernahmevertrag. Damit übernimmt die neu zu gründende «Architektur GmbH» von Ihnen, als Firmeninhaberin, alle Aktiven und Passiven der Einzelunternehmung. Sie erhalten im Gegenzug die Stammanteile der GmbH. Ist der Nettowert der Einzelunternehmung höher als das Stammkapital, wird Ihnen die Differenz als Gesellschafterdarlehen gutgeschrieben. In einem Gründungsbericht, der von einem zugelassenen Revisionsexperten geprüft werden muss, müssen Sie formell bestätigen, dass die Bewertung der Aktiven und Passiven deren Zustand angemessen ist. Die Gründung der GmbH mittels Sacheinlage- und Sachübernahme muss von einer Notarin öffentlich beurkundet werden. Auch eine Umwandlung in eine AG ist auf diese Art möglich. 

Salome Krummenacher, Rechtsanwältin und Notarin, Fachanwältin SAV Erbrecht

Dieser Beitrag erschien als Ratgeber Recht in der Surseer Woche vom 31. März 2022.
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