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Prozessieren - eine Wissenschaft für sich

Ich bin Inhaber einer kleinen Bauunternehmen und habe für einen Bekannten das Einfamilienhaus umgebaut. Dieser behauptet nun, es gebe Mängel, und sowieso habe er den Umbau nicht so bestellt; er bezahle deshalb nur einen Teil des Werklohns. In meinen Augen sind das nur Ausreden. Dennoch geht mein Anwalt davon aus, ein Prozess gegen den Bekannten sei risikoreich. Wie kann das sein?
Bei Ihrer Frage ist man verleitet, an folgendes, zwar etwas abgedroschenes, aber dennoch nicht ganz falsches Sprichwort zu denken: Recht haben bedeutet nicht, auch Recht zu bekommen. In dieselbe Richtung geht folgender Sinnspruch: Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand. Oder nochmals anders ausgedrückt, ist ein zusprechendes Gerichtsurteil alles andere als gewiss, auch wenn man «recht hat» bzw. «recht zu haben glaubt». Weshalb Ihr Anwalt zu seiner sehr zurückhaltenden Beurteilung gelangt, vermag ich, ohne die näheren Umstände zu kennen, nicht zu beurteilen. Eine Idee, wo die Probleme liegen könnten, habe ich – abgeleitet aus den «üblichen» prozessualen Hürden – allerdings schon.

Den Fall, dass Ihr Bekannter nicht einfach Ausflüchte vorbringt, um die Bezahlung Ihres gesamten Werklohns zu umgehen, sondern dass er berechtigte Ansprüche geltend macht, wollen wir einmal unbeachtet lassen. Um zu prüfen, woran eine gerichtliche Klage dennoch scheitern könnte, gehen wir einmal davon aus, dass Ihnen tatsächlich der ganz Lohn zustünde.

Da Ihre Unternehmung klagt, ist es grundsätzlich an ihr, den Sachverhalt (die «geschilderte Geschichte») zu beweisen. Bleibt ein Teil des Sachverhalts unbewiesen, beachtet das Gericht diese Sachverhaltsaspekte nicht. Das Gericht tut also so, als hätte dieser Teil der Geschichte ganz einfach nicht stattgefunden. Die klagende Partei trifft in der Regel somit die Beweislast. In Konstellationen, wie der von Ihnen geschilderten, ist ein häufiges Problem, dass die Parteien zwar mündlich etwas abmachen, dass das aber nicht schriftlich festgehalten wird. Kommt es in einem solchen Fall zu einem Gerichtsverfahren, ist es einigermassen schwierig zu beweisen, was die Parteien denn überhaupt vereinbart haben. Was alles hat Ihr Bekannter bei Ihrer Unternehmung bestellt? Sie behaupten A, er streitet das ab. Wenn Sie Ihre Version nicht hieb- und stichfest zu beweisen vermögen, wird das Gericht die Klage abweisen (selbst wenn A wirklich den Tatsachen entsprochen hätte). Abgesehen von dieser Beweisproblematik scheitert es in vielen Fällen aber bereits daran, dass die klagende Partei den Sachverhalt nicht einmal vollständig schildert (geschweige denn beweist). Dabei ist zu beachten, dass das Gericht nicht eigene Nachforschungen anstellen wird, um herauszufinden, wie sich die Geschichte tatsächlich zugetragen hat. Es wird nur das beachten, was von den Parteien auch «erzählt» bzw. behauptet (und dann auch bewiesen) wird.

Was hier einfach tönt (die ganze Geschichte erzählen und diese beweisen), ist in Tat und Wahrheit ein äusserst heikles Unterfangen. Es gibt für den Kläger diverse prozessuale Fallstricke, über die er stolpern kann. Anwälte, die im Prozessieren nicht geübt sind, laufen Gefahr, sich im Dickicht der verfahrensrechtlichen Regeln zu verheddern. Prozessieren will somit gelernt sein; es ist eine Wissenschaft für sich, für die sich nicht jeder Rechtsanwalt interessiert.

Wenn Ihr Rechtsanwalt somit zur Vorsicht gemahnt, scheint mir das zumindest in dem Sinne ein gutes Zeichen zu sein, dass er die Tücken eines Prozesses kennt und Sie nicht blauäugig in ein Abenteuer mit unsicherem Ausgang schickt. Dennoch gilt (und ich ende folglich mit einem anderen, etwas zuversichtlicheren Sprichwort): Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren. Das gilt auch, wenn es um die Frage geht, ob ein Prozess angehoben werden soll oder eben nicht.

Dr. Rainer Wey, Rechtsanwalt, Notar und Fachanwalt SAV Erbrecht

Dieser Beitrag erschien als Ratgeber Recht in der Surseer Woche vom 13. August 2020.
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